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- Wer muss die Kosten übernehmen, wenn in einer Erbstreitigkeit ein Gutachten erstellt werden musste?
Wer muss die Kosten übernehmen, wenn in einer Erbstreitigkeit ein Gutachten erstellt werden musste?
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Wer muss die Kosten übernehmen, wenn in einer Erbstreitigkeit ein Gutachten erstellt werden musste?
Frage:
Wer muss die Kosten übernehmen, wenn in einer Erbstreitigkeit ein Gutachten erstellt werden musste?
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Erfahrener Benutzer
- 03.04.2012
- 1.175
Das Gutachten bezahlt immer der Auftraggeber. Es kann sowohl das Gericht sein als auch der Kläger oder auch Gegner.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne auch persönlich. => [Link nur für Mitglieder sichtbar]
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Von Gast im Forum Antworten
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Letzter Beitrag: 23. 01. 2012, 11:52